Viva Consulting | AGB’s ERFOLGSBASIS
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN & KONDITIONEN AUF ERFOLGSBASIS

Die VIVA Consulting verpflichtet sich, die Interessen des Auftraggebers in jeder Hinsicht zu vertreten, erteilte Aufträge speditiv, sorgfältig und kostenbewusst abzuwickeln und nur diejenigen Informationen weiterzugeben, zu denen sie ermächtigt wird. Es werden auch von allen Bewerbern, die wir unseren Kunden offerieren, bei Anfrage, gezielt Referenzen eingeholt. Unser Auftraggeber verpflichtet sich, ohne vorherige Absprache, keine Erkundigungen bei Arbeitgebern der Bewerber einzuholen. Stellt ein Kunde einen von VIVA Consulting vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von 18 Monaten nach der Präsentation der Bewerbungsunterlagen ein, unabhängig von der Funktion, ist die VIVA Consulting berechtigt, das Honorar nachzufordern.

Spesen, welche der VIVA Consulting während der Selektionstätigkeit entstehen (z.B. Reisespesen, Essen mit Kandidaten, Telefonate etc.), sind im Gesamtbetrag inbegriffen. Die Insertionskosten werden nach offiziellen Anzeigetarifen separat in Rechnung gestellt.

UNSERE HONORARANSÄTZE „BRUTTOJAHRESSALÄR“ (EXKL. MWST) ERFOLGSBASIS / MANDATSBASIS

Wird in Prozenten des Bruttojahressalärs, inkl. Spesen/Bonus verrechnet. Teilzeitstellen werden auf 100% Jahressalär gerechnet. Zahlungsziel 5 Tage nach Vertragsunterzeichnung

20% bis     99‘999.–
23% von 100’000.– bis 139’999.–
27% von 140’000.– bis 179’999.–
30% ab   180’000.–

Zahlungsbedingungen auf Mandatsbasis

1/3 bei Auftrag
1/3 bei Präsentation der Dossier
1/3 bei Vertragsabschluss

Garantieleistung

Verlässt ein Kandidat das Unternehmen während der Probezeit, hat dies keinen Einfluss auf das Honorar, dieses bleibt vollumfänglich geschuldet. Die VIVA HR Consulting verpflichtet sich für einen Drittel des vereinbarten Vermittlungshonorars, die Vakanz neu zu besetzen.

Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber unterstehen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Meilen.

Inkrafttreten

Die Geschäftsbedingungen sind dem Kunden vor der Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht worden. Die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch die VIVA Consulting setzen alle hier aufgelisteten Bedingungen für beide Seiten in Kraft.